Nicht alles ist für jedermann bestimmt
Selbstverständlich muss man die Aufnahmen nicht jedermann zugänglich machen! Was vertraulich ist, bleibt auch vertraulich. Wer etwas Persönliches mitteilen möchte, kann sicher sein, dass andere auf keinen Fall von der Sprachaufnahme erfahren oder diese hören können!


»Geheime« Sprachaufnahmen in Kombination mit einer Rufbox
Ist die Sprachaufnahme an eine Rufbox gekoppelt, gibt es zwei wichtige Momente, um zu bestimmen, ob eine Aufnahme »öffentlich« oder »geheim« sein soll:

1) Bei der Eingabe aller Infos zu einer Sprachaufnahme stellt das System die Frage: »öffentlich« oder »geheim«?
2) In der eigenen Rufbox kann eine bestimmte Aufnahme jederzeit auf «öffentlich» oder »geheim« geschaltet werden, wenn man eingeloggt ist. Dazu muss einfach der gewünschte Beitrag ausgewählt werden - in der Infoleiste im Mittelteil des eigenen Profils erscheint dann die entsprechende Auswahlmöglichkeit.


»Geheime« Sprachaufnahmen, wenn die Aufnahme ohne vorherige Anmeldung im Internet verläuft
Eine Aufnahme ohne vorherige Anmeldung im Internet ist für andere grundsätzlich nicht gezielt auffindbar oder hörbar. Von der Aufnahme wissen nur diejenigen, die vom Autor die BOOGITEL-Nummer bekommen haben.


«Geheime« Aufnahmen werden durch die Suchfunktion nicht gefunden und tauchen auch sonst in keinen Listen auf.
 

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Ortsbezug
 
 
Die Erstellung einer Rufbox und der Upload von mp3 sind gratis. Nur für die Aufnahme am Telefon fallen Gebühren an.
Mehr dazu während der kostenlosen Anmeldung, unter dem Menüpunkt Gebühren oder in den AGB.